Gewerbeberechtigung & Anmeldung
Alles, was du für deinen Start wissen musst.
Du planst eine Existenzgründung als Franchise-Partner/in? Dann musst du aufgrund deiner Selbstständigkeit ein Gewerbe anmelden. Als anmeldepflichtig gelten alle selbstständigen Betriebe eines stehenden Gewerbes, einer selbstständigen Zweigstelle oder Zweigniederlassung, die entgeltlich und zum Erzielen von Gewinnen geführt werden. Dabei spielt die Rechtsform des Betriebes zunächst keine Rolle.
Gewerbeberechtigung
Abhängig davon, ob du als Franchisenehmer/in eigene Monteure beschäftigen möchtest oder ausschließlich im Verkauf tätig sein wirst, benötigst du unterschiedliche Gewerbeberechtigungen.
Partner ohne eigene Monteure benötigen eine Gewerbeberechtigung für den „Handel mit Waren aller Art“. Für dieses Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis erforderlich!
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung muss in dem Bezirk erfolgen, in dem das zukünftige Franchise-Unternehmen seinen Sitz hat. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der Antragsteller muss volljährig sein.
- Er muss österreichischer/deutscher Staatsbürger, EWR- oder EU-Bürger sein.
- Bei Drittstaatsangehörigen muss eine Aufenthaltsgenehmigung vorliegen.
- Nach § 13 GewO dürfen keine Ausschließungsgründe wie Konkurse, Finanzstrafdelikte oder Vorstrafen vorliegen.
Anmeldeprozess
Für die Gewerbeanmeldung fallen geringfügige Gebühren und Verwaltungsabgaben an!