Abhängig davon, ob du als Franchisenehmer/in eigene Monteure beschäftigen möchtest oder ausschließlich im Verkauf tätig sein wirst, benötigst du unterschiedliche Gewerbeberechtigungen.
Partner ohne eigene Monteure benötigen eine Gewerbeberechtigung für den „Handel mit Waren aller Art“. Für dieses Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis erforderlich!