Alles, was du für deinen Start wissen musst.
Du planst eine Existenzgründung als Franchise-Partner/in? Dann musst du aufgrund deiner Selbstständigkeit ein Gewerbe anmelden. Als anmeldepflichtig gelten alle selbstständigen Betriebe eines stehenden Gewerbes, einer selbstständigen Zweigstelle oder Zweigniederlassung, die entgeltlich und zum Erzielen von Gewinnen geführt werden. Dabei spielt die Rechtsform des Betriebes zunächst keine Rolle.
Abhängig davon, ob du als Franchisenehmer/in eigene Monteure beschäftigen möchtest oder ausschließlich im Verkauf tätig sein wirst, benötigst du unterschiedliche Gewerbeberechtigungen.
Partner ohne eigene Monteure benötigen eine Gewerbeberechtigung für den „Handel mit Waren aller Art“. Für dieses Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis erforderlich!
Die Gewerbeanmeldung muss in dem Bezirk erfolgen, in dem das zukünftige Franchise-Unternehmen seinen Sitz hat. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: