Versicherungspflicht bei der SVS
Alles, was du für deinen Start in Österreich wissen musst.
Leistungen der SVS
Zu den Pflichtleistungen zählen:
- Krankenbehandlung, ärztliche Hilfe, Medikamente etc.
- Früherkennung von Krankheiten und Vorsorgeuntersuchungen
- Zahnbehandlung, Behandlungskosten sowie Kieferregulierungen
- Zahnersatz
- Mutterschaftsleistungen wie Hebammenbeistand und Anstaltspflege
- Anstaltspflege, Spitalaufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse sowie Transportkosten
- humangenetische Vorsorge wie Impfungen gegen FSME
- medizinische Hauskrankenpflege
- medizinische Rehabilitation
Die freiwilligen Leistungen beinhalten:
- aßnahmen zur Festigung der Gesundheit
- Schutzimpfungen
- Reise-, Fahrt- und Transportkosten
Gewährung von Sach- oder Geldleistungen
Jungunternehmer erhalten in den ersten drei Jahren Vergünstigungen
Existenzgründer erhalten in den ersten drei Jahren ihrer selbstständigen Tätigkeit vergünstigte Konditionen betreffend ihrer Beiträge. Dabei wird die Grundlage der Beiträge für die Berechnung der Krankenversicherung sowie Pensionsversicherung gedeckelt.
Für die ersten beiden Jahre der Selbstständigkeit erfolgt keine Nachbemessung der Krankenversicherung, selbst dann nicht, wenn das erzielte Einkommen höher ausfiel als die Beitragsgrundlage. Dies wird als Unterstützung für Existenzgründer gewertet und kommt ebenso dem Franchisenehmer zugute, der selbstständig mit einem Franchise System tätig ist.
Die Stundung der Beiträge ermöglicht Existenzgründern eine bessere Planung ihrer Liquidität.
Eine Nachbemessung erfolgt erst im 4. Unternehmensjahr
Es empfiehlt sich daher, ein gewisses Maß an Rücklagen zu bilden.
Auf freiwilliger Basis können die Beiträge auch im Laufe der ersten drei Unternehmensjahre einbezahlt werden.