Franchise Vertrag – worauf Franchisenehmer achten sollten

Franchise Vertrag

Darauf sollten Franchise-Nehmer/innen achten

Viterma Franchise Vertragsunterzeichnung

Du spielst mit dem Gedanken, als selbstständiger Unternehmer in ein Franchise-System einzusteigen? Du hast ein Franchise-System gefunden, das dich begeistert und du möchtest nun im Detail prüfen, ob der Franchise Vertrag fair und professionell ist? Um dich bei dieser Aufgabe zu unterstützen, haben wir diesbezüglich eine Sammlung an Tipps und Informationen zusammengestellt!

Allgemeine Informationen zum Franchise Vertrag

Der Franchise Vertrag wird vom Franchisegeber erstellt und regelt die Zusammenarbeit zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber. Franchise Verträge sind sogenannte Dauerschuldverhältnisse und basieren auf wechselseitigem Vertrauen sowie kalkulierbaren Spielregeln. Schon vor Vertragsabschluss bestehen zum Beispiel im Bereich Umsatz- und Gewinnerwartung wechselseitige Aufklärungspflichten.

Im Franchise Vertrag sind neben der Überlassung einer Marke in Verbindung mit sonstigen Lizenzen und mit Know-how, auch dienst-, werk-, bestands- und gesellschaftsvertragliche Belange genau geregelt.

Dabei gilt: Kein Franchise Vertrag gleicht dem anderen – trotzdem gelten gewisse Richtlinien!

Viterma-Franchise-Vertragsunterzeichnung

Viterma Franchise-Partner/innen bei der Verlängerung ihrer Franchise-Verträge.

Welche Bereiche sollte ein Franchise Vertrag regeln?

Vertragsgegenstand & Charakteristika

  • In einer Präambel müssen die Voraussetzungen und Ziele des jeweiligen Franchisesystems genau festgelegt sein.
  • Leistungen, Charakteristika und Bestimmungen des Franchisesystems müssen klar festgehalten werden und dürfen keinen der Franchisenehmer benachteiligen.

Vertragsdauer & Auflösung

  • Franchiseverträge werden meist auf bestimmte Zeit abgeschlossen, wobei befristete Verträge nur aus besonderen Gründen vorzeitig aufgelöst werden können.
  • Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit oder bei fünf Jahre übersteigenden befristeten Verträgen darf kein Wettbewerbsverbot vereinbart werden.

Rechte & Pflichten

  • Der Franchise-Geber sollte ein Franchisehandbuch bereitstellen.
  • Standortexklusivität sollte für ein bestimmtes Vertriebsgebiet festgehalten sein. Die Grenzen sollten dabei eindeutig und nachvollziehbar definiert werden. (Karte, Bezirke, PLZ, usw.)
  • Zur Vertragssicherung werden vorwiegend Vertragsstrafen und Bankgarantien herangezogen – wobei meist zu Beginn eine nicht rückzahlbare Investition zu leisten ist.
  • Der Franchisenehmer wird häufig verpflichtet, eine Versicherung für diverse Geschäftsrisiken abzuschließen. Auch für Regressansprüche muss allenfalls ausreichende Deckungsvorsorge getroffen werden.
  • Üblich ist auch eine Bucheinsicht durch den Franchise-Geber.
  • Bei Verletzung von Gewerbeschutzrechten besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Franchisegeber.

Werbung, Bewilligungen & Know-how

  • Lokale Werbung übernimmt üblicherweise der Franchisenehmer.
  • Überregionale Werbung und Pflege der Marke sollte vom Franchisegeber betrieben werden.
  • Sinnvoll ist auch eine generelle Definition, welche Marketing- und Werbekanäle bedient werden. (Printmedien, Internet, Plakatwerbung, Rundfunk)
  • Für Bewilligungen hat ebenso der Franchisenehmer auf seine Kosten zu sorgen.
  • Der Franchisegeber sollte dazu verpflichtet sein, sein Know-how zu pflegen und laufend auszubauen.
  • Der Franchisegeber sollte durch ein entsprechendes Schulungsangebot den Know-how-Transfer zum Franchisenehmer sicherstellen.
  • In vielen Fällen stellt der Franchisegeber auch Tools und Betriebsmittel zur Verfügung die den Franchisepartner bei der Betriebsführung unterstützen. (Vorlagen für Korrespondenz und Kommunikation, EDV-Programme und -Systeme, Marketingpläne, etc.)

Lieferung, Zahlung & Preise

  • Im Franchise Vertrag müssen die exakten Gebühren und Zahlungsverpflichtungen seitens des Franchsienehmers sowie die damit verbundenen Leistungen seitens des Franchisegebers beziffert sein. (Einmalige und laufende Franchisegebühr, Marketinggebühr, etc.)
  • Bei den Liefer- und Zahlungsbedingungen ist vor allem auf Fristen, Skonti, Rabatte etc. Rücksicht zu nehmen.
  • Bei Vereinbarungen über die Preisgestaltung ist zu beachten, dass Preisbindungen grundsätzlich verboten sind.

Sonstiges

Neben verschiedenen anderen interessanten Informationen hat der Deutsche Franchise-Verband e.V. auch eine hilfreiche Checkliste zur Prüfung von Franchise-Verträgen herausgegeben, die wir dir hier gerne zum Download anbieten!

Haben wir dein Interesse geweckt?

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